Sin vero etiam necessitate poscente milites ad alia perveniant loca, laesionibus contra curiales seu collatores nihilo minus modis omnibus abstineant.
von cristine.g am 08.12.2019
Wenn Soldaten aufgrund von Notwendigkeit an verschiedene Orte verlegt werden müssen, sollten sie vollständig davon absehen, lokalen Beamten oder Steuerzahlern irgendeinen Schaden zuzufügen.
von maya869 am 09.06.2023
Sollten Soldaten jedoch, wenn die Notwendigkeit es erfordert, an andere Orte gelangen, so sollen sie sich gleichwohl in jeder Hinsicht davon enthalten, Stadtbeamte oder Steuerzahler zu schädigen.