Ita videlicet, ut super litis expensis in personis etiam eorum, quicumque milites pulsare maluerint, eadem forma servetur.
von clara.j am 16.12.2023
Es ist dergestalt festgelegt, dass hinsichtlich der Prozesskosten auch in den Fällen, in denen jemand die Absicht hat, Soldaten zu verklagen, dieselbe Form eingehalten wird.
von conrad.974 am 23.09.2013
Offensichtlich sollte dieselbe Regel bezüglich Prozesskosten für jeden gelten, der beschließt, eine Klage gegen Soldaten einzureichen.