Sciant igitur comites vel duces, quibus regendae militiae cura commissa est, non solum de comitatensibus ac palatinis numeris ad alios numeros milites transferri non licere, sed ne ipsis quidem seu de comitatensibus legionibus seu de riparensibus castricianis ceterisque cuiquam eorum transferendi militem copiam attributam, nisi hoc augusta maiestas publicae utilitatis gratia fieri iusserit:
von christin.824 am 16.08.2018
Die Militärbefehlshaber und Generäle, denen die Verwaltung der Armee anvertraut ist, sollen sich dessen bewusst sein, dass es ihnen nicht nur untersagt ist, Soldaten aus den regulären und Palasttruppen in andere Einheiten zu versetzen, sondern dass sie selbst keinerlei Befugnis haben, irgendeinen Soldaten zu versetzen - weder aus den regulären Legionen noch aus den Grenz- oder Garnisonstruppen oder anderen Einheiten - es sei denn, der Kaiser befiehlt dies zum öffentlichen Wohl.
von muhammed.w am 01.06.2016
Es sollen daher die Komites oder Duces, denen die Sorge um die Führung des Militärs anvertraut wurde, wissen, dass dass es nicht nur nicht erlaubt ist, Soldaten aus den comitatenses- und palatini-Einheiten in andere Einheiten zu versetzen, sondern dass ihnen selbst nicht einmal die Befugnis erteilt ist, einen Soldaten zu versetzen, sei es aus den comitatenses-Legionen oder aus den riparienses castriciani und anderen, es sei denn, die Augusta Maiestas habe dies zum Nutzen der Öffentlichkeit anzuordnen befohlen.