Si quis barbaris scelerata factione facultatem depraedationis in romanos dederit, vel si quis alio modo factam diviserit, vivus amburatur.
von samira978 am 25.06.2016
Wenn jemand Barbaren durch verbrecherische Verschwörung die Möglichkeit gibt, Römer zu plündern, oder wenn jemand an einer auf andere Weise erlangten Plünderung teilhat, soll er lebendig verbrannt werden.
von luise.j am 05.03.2016
Wenn jemand Barbaren durch verbrecherische Verschwörung die Gelegenheit zur Plünderung gegen die Römer gegeben hat, oder wenn jemand auf andere Weise etwas getan haben wird, der soll lebendig verbrannt werden.