Ita ut exsecutoribus non amplius ab his quam unus solidus, sive per se sive per procuratorem respondere maluerint, praebeatur.
von annabell826 am 09.10.2024
Derart, dass die Gerichtsbeamten nicht mehr als eine Goldmünze von den Beklagten erhalten, unabhängig davon, ob diese persönlich oder durch einen Rechtsvertreter Stellung nehmen.
von marija.8864 am 02.11.2020
Dergestalt, dass den Vollstreckern von diesen Personen nicht mehr als ein Solidus, sei es durch sie selbst oder durch einen Bevollmächtigten, den sie zu antworten vorziehen mögen, gewährt werde.