Scriniis omnibus largitionum comitatensium infra scriptas decernimus dignitates, ut his contenti ambiendi sibi aditum interclusum esse cognoscant, etiamsi speciale beneficium emendicato suffragio quisquam valuerit impetrare.
von oscar.m am 12.07.2023
Hiermit legen wir für alle Ämter der kaiserlichen Schatzkammer folgende Ränge fest, damit die Beamten wissen, dass sie mit diesen Positionen zufrieden sein sollen und verstehen, dass jede weitere Beförderung blockiert ist, selbst wenn jemand durch erschlichene Gunstbeweise besondere Privilegien zu erlangen vermag.
von laura.962 am 30.06.2018
Für alle Büros der kaiserlichen Schatzamtsabteilungen verfügen wir hiermit die nachstehenden Ränge, damit sie, mit diesen zufrieden, erkennen, dass ihnen der Weg zur Beförderung verschlossen ist, selbst wenn jemand ein besonderes Privileg durch erbetene Unterstützung hätte erlangen können.