Curiosi et stationarii, vel quicumque funguntur hoc munere, crimina iudicibus nuntianda meminerint et sibi necessitatem probationis incumbere, non citra periculum sui, si insontibus eos calumnias nexuisse constiterit.
von matthias848 am 15.04.2019
Die Neugierigen und Wachleute, oder wer immer diesen Dienst ausübt, sollen sich daran erinnern, dass Verbrechen den Richtern gemeldet werden müssen und dass die Beweislast bei ihnen liegt, nicht ohne Gefahr für sich selbst, wenn festgestellt wird, dass sie falsche Anschuldigungen gegen unschuldige Personen gewebt haben.
von timm.l am 15.01.2016
Kaiserliche Beamte und Sicherheitsoffiziere sowie alle anderen, die solche Aufgaben ausführen, müssen sich daran erinnern, dass sie bei der Meldung von Straftaten an Richter selbst die Beweislast tragen und mit Konsequenzen rechnen müssen, wenn nachgewiesen wird, dass sie unbescholtene Menschen zu Unrecht beschuldigt haben.