Pro implendis vero monumentis, unde conveniendi tribuitur exsecutoribus facultas, non ultra quam tres solidos quibus competit impertiri praecipimus.
von layla.945 am 01.12.2022
Wir verfügen, dass für die Erstellung der Dokumente, die Exekutoren die Befugnis zum Zusammentreffen erteilen, nicht mehr als drei Goldmünzen an die Berechtigten gezahlt werden sollen.
von aaron.854 am 29.01.2023
Für das Ausfüllen von Dokumenten, durch die Exekutoren die Befugnis zur Zusammenkunft erhalten, befehlen wir, nicht mehr als drei Solidi an diejenigen zu geben, denen es zusteht, diese zu gewähren.