Si vero, postquam adeptus fuerit principatum, ediderit filium, is qui natus est, etiamsi in schola devotissimorum agentum in rebus militiam sortitus non fuerit, ita sit liber ac securus nec ullis cohortalis officii nexibus obligetur, quasi iam ex patre libero et ab hac condicione penitus alieno progenitus.
von leony.946 am 12.05.2019
Wenn tatsächlich, nachdem er die Führungsposition erlangt haben wird, er einen Sohn gezeugt haben wird, dieser, der geboren ist, selbst wenn er im Dienst der hingebungsvollsten Verwaltungsagenten keine militärische Laufbahn erhalten haben wird, so soll er frei und sicher sein und durch keinerlei Verpflichtungen des Verwaltungsdienstes gebunden sein, als wäre er bereits von einem freien Vater und aus dieser Bedingung völlig losgelöst geboren.
von martha.e am 22.01.2014
Wenn jemand nach Erlangung einer Machtposition einen Sohn bekommt, soll dieser Sohn, auch wenn er nicht im Korps der kaiserlichen Agenten gedient hat, vollständig frei und von allen Dienstpflichten des Personals befreit sein, genauso als wäre er von einem Vater geboren, der bereits frei und vollständig von diesem Status unabhängig war.