Nihil censualibus vel apparitoribus adversus privilegia eorum excogitantibus, tamquam in actu principatus fuerit versati, vicenarum librarum auri condemnatione contra eos proposita.
von theresa.844 am 23.03.2019
Steuerbeamte und Gerichtsdiener ist es untersagt, irgendetwas gegen ihre Privilegien zu ersinnen, als ob sie kaiserliche Autorität ausüben würden, bei Androhung einer Geldstrafe von zwanzig Goldpfund.
von marla.e am 09.11.2020
Nichts von den Zensoren oder Gerichtsdienern gegen ihre Privilegien erdacht, als ob sie in einer Amtshandlung des kaiserlichen Rechts tätig gewesen wären, wobei eine Verurteilung zu zwanzig Pfund Gold gegen sie verhängt wurde.