Matriculam agentum in rebus a tua celsitudine confectam amittentes iubemus, ne ducenarii plus quam quadraginta octo in cingulis habeantur in posterum:
von tuana973 am 02.08.2018
Unter Außerachtlassung der von Eurer Hoheit erstellten Aufzeichnung der Amtsträger ordnen wir an, dass in Zukunft nicht mehr als achtundvierzig Ducenarii in den Bezirken gehalten werden.
von luise.869 am 17.11.2023
Wir verwerfen die von Eurer Exzellenz angefertigte Liste der Verwaltungsbeamten und verfügen, dass künftig in jedem Bezirk nicht mehr als achtundvierzig Beamte der Ducenarstufe gehalten werden sollen.