Sin autem scriptis in querimoniam unus adiutorum aut plures forte ferendi sint, monumenta sententiarum in persona tantummodo conveniendi adiutoris praecedentium aequum et iustum initium futuro praestent certamini.
von rafael.949 am 05.10.2022
Sollten bei schriftlichen Beschwerden einer oder mehrere Assistenten möglicherweise gerichtlich verfolgt werden, so sollen die Aufzeichnungen früherer Urteile im Zusammenhang mit der Vorladung des Assistenten einen billigen und gerechten Ausgangspunkt für den künftigen Rechtsstreit bieten.
von hedi9997 am 24.03.2020
Sollte jedoch eine schriftliche Beschwerde gegen einen oder mehrere Assistenten eingereicht werden müssen, so sollen die vorherigen Fallakten, die lediglich die Vorladung eines Assistenten betreffen, eine faire und angemessene Ausgangsbasis für das bevorstehende Rechtsverfahren bieten.