Scilicet ut nemini penitus liceat, cum sit posterior tempore, in locum praecedentis ambire, nisi forte adeo qui tempore vincitur laborum comparatione superat, ut quindecim primatum eiusdem scrinii testimonio cum sacramenti religione subnixus praecedentibus dignior iudicetur.
von mara.826 am 28.03.2018
Und zwar derart, dass es niemandem vollständig gestattet ist, wenn er zeitlich später ist, den Platz eines Vorhergehenden anzustreben, es sei denn vielleicht in dem Maße, dass derjenige, der zeitlich unterlegen ist, in Bezug auf Arbeitsleistungen derart überragt, dass er durch das Zeugnis von fünfzehn führenden Männern derselben Verwaltungseinheit, gestützt auf die Heiligkeit eines Eides, als würdiger als die Vorherigen beurteilt wird.
von malte.9817 am 08.01.2021
Niemandem, der im Dienstalter jünger ist, ist es erlaubt, eine Position vor seinen Seniorenanzustreben, es sei denn, er übertrifft diese in der Leistung derart deutlich, dass fünfzehn leitende Mitglieder derselben Abteilung unter Eid bezeugen, dass er würdiger ist als diejenigen, die vor ihm stehen.