Labore dignitas conquisita extraordinarium munus ignoret nec ullam temonis patiatur iniuriam:
von yanis.e am 10.08.2013
Die durch Arbeit erworbene Würde soll weder außergewöhnliche Pflichten ignorieren noch irgendeinen Schaden an ihrer Integrität erleiden.
von eric.w am 15.03.2019
Durch Arbeit erworbene Verdienste sollten von außergewöhnlichen Pflichten befreit sein und keiner Last des öffentlichen Dienstes unterliegen.