Superindictum non timeant, venalicium non petantur solumque canonicae indictionis praestent tributum:
von lenardt916 am 04.11.2013
Sie sollen die Zusatzabgabe nicht fürchten, sollen nicht für den Verkaufsmarkt in Anspruch genommen werden und sollen nur die Abgabe der kanonischen Vorschrift entrichten.
von karolina.j am 22.04.2016
Sie müssen keine zusätzlichen Steuern befürchten, sie sollen nicht mit Marktgebühren belastet werden und müssen nur die reguläre Steuerveranlagung entrichten.