Nec eos quisquam iniungendo aliquid iubendo possit ab impertito otio separare.
von malea.v am 07.01.2018
Niemand könnte sie durch Auferlegung oder Befehl von ihrer gewährten Muße trennen.
von domenik916 am 07.12.2014
Niemand konnte sie dazu bringen, ihre Freizeit aufzugeben, indem er Befehle erließ oder Forderungen stellte.