Lege pragmatica sine fine victura praefiniendum ac constituendum credidimus, ut, si quis virorum fortium praesentalium domesticorum in equitum schola secundocerii locum indeptus diem interea supremum clauserit, heredes eius non reliqui tantum temporis, quod eidem gradui superesse monstratur, verum etiam insequentis anni, hoc est primiceratus, solaciis ac emolumentis fruantur omnibus, ut, quod ad quaestum et compendium militiaeque fructum prolixe pertinet, similis habeatur, ac si superstes permanserit ad finem usque supremum.
von luzie.932 am 31.08.2021
Wir haben beschlossen, ein dauerhaftes Gesetz zu erlassen, das besagt: Wenn ein tapferer Soldat der aktuellen Hofkavalerie, der den Rang eines stellvertretenden Kommandeurs erreicht hat, während des Dienstes stirbt, werden seine Erben nicht nur die Leistungen für den verbleibenden Zeitraum in diesem Rang erhalten, sondern auch für das folgende Jahr, in dem er als Kommandeur gedient hätte. Sie werden alle Zahlungen und Vorteile erhalten, sodass in Bezug auf militärische Besoldung und Vergünstigungen so verfahren wird, als wäre er am Leben geblieben und hätte seine volle Dienstzeit vollendet.
von lionel.908 am 02.04.2022
Kraft pragmatischer Verordnung, die ohne Ende zu bestehen bestimmt ist, haben wir es für vorherbestimmt und festgelegt erachtet, dass, falls einer der tapferen Männer der gegenwärtigen Haustruppen, nachdem er den Rang des Secundocerius an der Reitschule erlangt hat, inzwischen seinen letzten Tag beschließt, seine Erben nicht nur die verbleibende Zeit genießen sollen, die für denselben Rang als verblieben ausgewiesen wird, sondern auch das folgende Jahr, das heißt des Primiceratus, mit allen Trostleistungen und Vergünstigungen, sodass dasjenige, was sich weitläufig auf Gewinn und Vorteil und Frucht des Militärdienstes bezieht, als gleichwertig betrachtet wird, als wäre er bis zum endgültigen Ende am Leben geblieben.