Si vero triennium eius absentia continuasse monstretur, usque ad decimum locum procul dubio regradetur.
von mira9856 am 06.05.2014
Wenn nachgewiesen wird, dass ihre Abwesenheit drei Jahre gedauert hat, werden sie eindeutig auf den zehnten Platz zurückgestuft.
von lola.u am 26.06.2018
Wenn nachweislich seine Abwesenheit eine Dauer von drei Jahren anhält, wird er ohne Zweifel bis zum zehnten Rang herabgestuft.