Purpurae nundinas, licet innumeris sint constitutionibus prohibitae, recenti quoque interminatione vetamus.
von john.f am 07.11.2018
Die Märkte der Purpurware, obwohl sie durch unzählige Verfügungen bereits verboten waren, verbieten wir hiermit auch durch neuerliche Androhung.
von elena.848 am 31.01.2018
Wir verbieten nunmehr den Handel mit Purpurfarbe, ungeachtet der Tatsache, dass dieser bereits durch zahlreiche Gesetze verboten war, mit dieser neuerlichen Warnung.