Nemo vir auratas habeat aut in tunicis aut in lineis paragaudas, nisi ii tantummodo, quibus hoc propter imperiale ministerium concessum est.
von muhamed826 am 27.09.2018
Es soll kein Mann goldene Paragaudae weder an Tuniken noch an Leinenkleidern tragen, außer jenen, denen dies aufgrund kaiserlichen Dienstes gestattet ist.
von luan.9829 am 31.01.2023
Niemand soll goldgestreifte Verzierungen auf seinen Tuniken oder Leinenkleidern tragen, es sei denn, diese Privilegierung wurde aufgrund des kaiserlichen Dienstes gewährt.