Ad rem gerendam autem qui accedit, caveat, ne id modo consideret, quam illa res honesta sit, sed etiam ut habeat efficiendi facultatem; in quo ipso considerandum est, ne aut temere desperet propter ignaviam aut nimis confidat propter cupiditatem.
von zoey.844 am 20.06.2015
Wenn jemand eine Aufgabe in Angriff nimmt, sollte er sich davor hüten, nur zu betrachten, ob sie ehrenhaft ist, sondern auch, ob er die Fähigkeit besitzt, sie zu bewältigen. In dieser Hinsicht sollte er darauf achten, weder aus Angst zu schnell aufzugeben noch aufgrund von Begeisterung übermäßig selbstsicher zu sein.
von kristine.9991 am 29.11.2023
Wer sich daran macht, eine Angelegenheit zu führen, der achte darauf, dass er nicht nur betrachte, wie ehrenhaft diese Sache sein mag, sondern auch dass er die Fähigkeit besitze, sie zu vollbringen; wobei in dieser Sache selbst zu bedenken ist, dass er weder aus Feigheit vorschnell verzweifle noch aufgrund von Begeisterung übermäßig selbstsicher sei.