Non minore dispendio et illo feriendo, qui vendere arbores ausus fuerit, quas non licet emptoribus comparare.
von jaimy902 am 27.09.2022
Nicht mit geringeren Kosten wird derjenige bestraft, der es gewagt hat, Bäume zu verkaufen, deren Erwerb Käufern nicht gestattet ist.
von lejla9848 am 24.06.2017
Die gleiche Strafe gilt für jeden, der es wagt, Bäume zu verkaufen, die Käufer rechtlich nicht erwerben dürfen.