Eo, quicumque in hoc fuerit postea facinore convictus, publicatione bonorum suorum multando, officio quoque rectoris provinciae, in qua non adlegato super gerenda sollicitudine sacro rescripto aliquis ausus fuerit eandem curam sibimet usurpare, trium librarum auri dispendio feriendo.
von emily.d am 28.11.2021
Wer immer in diesem Verbrechen später überführt wird, der soll durch Beschlagnahmung seines Vermögens bestraft werden, wobei auch das Amt des Provinzrektors, in dessen Provinz jemand ohne Vorlage eines heiligen Reskripts bezüglich der Wahrnehmung der Verantwortung sich anmaßen wird, dieselbe Sorge für sich zu übernehmen, mit einer Geldstrafe von drei Pfund Gold belegt wird.
von ahmad.j am 14.02.2024
Jeder, der später dieses Vergehens überführt wird, wird durch Beschlagnahme seines Vermögens bestraft, und wenn jemand es wagt, diese Aufgaben in einer Provinz zu übernehmen, ohne eine kaiserliche Ermächtigung zur Verantwortungsführung vorzulegen, wird die Verwaltungsbehörde mit drei Pfund Gold bestraft.