Si quis naviculam functioni muricis et legendis conchyllis deputatam ausus fuerit usurpare, duarum librarum auri illatione teneatur.
von benett972 am 23.12.2013
Wenn jemand es gewagt haben sollte, ein kleines Boot, das für die Funktion des Murex und zum Sammeln von Schalentieren bestimmt ist, zu usurpieren, der soll durch die Zahlung von zwei Pfund Gold haftbar gemacht werden.
von helen.836 am 21.10.2024
Wer ohne Erlaubnis ein Boot, das zur Purpurfarbherstellung und zum Muschelsammeln bestimmt ist, wegnimmt, muss eine Geldbuße von zwei Pfund Gold entrichten.