In his vero, quos ex aliis gregibus occupatos esse constiterit, sex auri uncias fisci viribus inferendas.
von konstantin972 am 27.04.2015
In diesen Fällen, bei denen festgestellt wurde, dass sie aus anderen Herden weggenommen wurden, müssen sechs Unzen Gold an die Mittel des Fiskus entrichtet werden.
von diana.8939 am 06.06.2022
Für Tiere, bei denen nachgewiesen wurde, dass sie aus anderen Herden entommen wurden, müssen sechs Unzen Gold an die Staatskasse gezahlt werden.