Ceteri vero spectabiles iudices et qui vice vestra administrationis gubernacula susceperunt, ultra tres auri uncias sibi intellegant licentiam denegandam.
von anabelle955 am 22.08.2016
Die anderen angesehenen Richter und diejenigen, die an Ihrer Stelle die Zügel der Verwaltung übernommen haben, sollen verstehen, dass ihnen über drei Unzen Gold hinaus keine Erlaubnis erteilt wird.
von zoe.915 am 28.10.2024
Die anderen angesehenen Richter und diejenigen, die in Ihrer Vertretung die Verwaltungsgeschäfte übernommen haben, sollten verstehen, dass ihnen nicht erlaubt ist, mehr als drei Unzen Gold anzunehmen.