Id quoque observandum a moderatore esse censemus, ut in unius correptione personae, si ad id continuatio peccati impulerit, trinae tantum in annum condemnationis sub praestituta summa severitas exseratur.
von katarina.g am 17.01.2023
Wir sind auch der Ansicht, dass der Moderator folgende Regel beachten sollte: Bei der Disziplinierung einer Person, selbst wenn deren anhaltende Verfehlungen es erfordern, sollte er nicht mehr als drei Verwarnungen in Höhe des festgelegten Betrags innerhalb eines Jahres verhängen.
von alexandra.839 am 21.06.2020
Dies erachten wir ebenfalls als von dem Moderator zu beachten, dass bei der Korrektur einer Person, wenn die Fortsetzung der Verfehlung dazu geführt hat, die Strenge von nur drei Verurteilungen im Jahr innerhalb der vorgeschriebenen Summe zur Anwendung kommen soll.