Consecratas nobis aedes, id est inclita palatia, ab omni privatorum usu et communi habitatione excipimus.
von moritz8893 am 25.07.2019
Wir erklären, dass die Paläste, die unserem kaiserlichen Gebrauch gewidmet sind, für private Nutzung und öffentliche Wohnzwecke gesperrt sind.
von zoey.v am 06.05.2014
Die uns geweihten Gebäude, das heißt die berühmten Paläste, schließen wir von jeglicher privater Nutzung und gewöhnlicher Bewohnung aus.