Cui si forte contra perpetuarium vir illustris comes privatarum, dum adlegabitur, adquiescet, et ipse de proprio centum libras auri et alias centum fisci viribus palatinum inferre cogatur officium.
von konstantin.963 am 21.09.2020
Wenn der erlauchte Graf der Privatangelegenheiten einer Klage gegen einen Dauermietenden zustimmt, wird er gezwungen sein, aus eigenen Mitteln einhundert Pfund Gold zu zahlen, und die Palastadministration wird weitere einhundert Pfund an die Staatskasse entrichten müssen.
von eric.849 am 03.07.2020
Falls es sich zufällig ereignet, dass der hochgestellte Mann, der Comes Privatarum, gegen einen dauerhaften Inhaber verstößt und dabei stillschweigend duldet, wird er gezwungen sein, sowohl aus eigenem Vermögen hundert Pfund Gold als auch weitere hundert Pfund an die Mittel des Palastamtes zu zahlen.