Nam si privatis viris debita non patimur denegari, multo magis praebenda sunt civitatibus quae iure debentur, cum sufficiat possessoribus, quod apud eos dominium in perpetuum ex nostra liberalitate permaneat.
von carolina.y am 02.04.2019
Denn wenn wir nicht zulassen, dass Schulden gegenüber Privatpersonen verweigert werden, müssen wir umso sorgfältiger darauf achten, den Städten das zu gewähren, was ihnen rechtmäßig zusteht, da die Grundbesitzer zufrieden sein sollten, dass sie durch unsere Großzügigkeit dauerhaftes Eigentumsrecht behalten.
von thilo.911 am 14.03.2019
Denn wenn wir nicht zulassen, dass Schulden gegenüber Privatpersonen verweigert werden, müssen umso mehr den Städten die Dinge gewährt werden, die kraft Gesetzes geschuldet sind, da es für die Besitzer ausreicht, dass bei ihnen die Herrschaft kraft unserer Großzügigkeit auf ewig verbleibt.