Quicumque locus in palatio huius urbis privatis aedificiis incommode occupatus est, is quam primum subrutis omnibus quae in eo sunt aedificiis palatio reformetur, quod privatorum non est parietibus coartandum ( nam imperio magna ab universis secreta debentur), ut hi tantum locum habeant habitandi, quos legitimus maiestatis nostrae usus et rei publicae disciplina delegit:
von milena9876 am 11.01.2020
Jeder Bereich des Stadtpalastes, der durch private Gebäude unzulässig in Beschlag genommen wurde, soll unverzüglich von allen Strukturen geräumt und der Nutzung des Palastes zurückgegeben werden, da private Mauern den kaiserlichen Raum nicht einschränken sollten (schließlich stehen dem Reich großzügige private Bereiche zu, wie allgemein anerkannt wird). Nur Personen, die durch rechtmäßige kaiserliche Autorität und Staatsprotokoll ausdrücklich ausgewählt wurden, sollen dort wohnen dürfen.
von meryem.902 am 16.01.2015
Welcher Ort im Palast dieser Stadt durch private Gebäude ungünstig besetzt ist, dieser Ort soll, nachdem alle darin befindlichen Gebäude abgerissen worden sind, dem Palast schnellstmöglich zurückgegeben werden, da er nicht durch Mauern von Privatpersonen eingeschränkt werden soll (denn dem kaiserlichen Machtbereich sind von allen große private Räume geschuldet), so dass nur diejenigen einen Wohnplatz haben mögen, die der rechtmäßige Gebrauch unserer Majestät und die Ordnung des Staates ausgewählt hat: