Pro aedibus, quas nonnulli in solo rei publicae extruxerunt, placitam praestare pensionem cogantur.
von silas.y am 18.09.2020
Diejenigen, die Gebäude auf öffentlichem Grund errichtet haben, müssen die festgelegte Miete entrichten.
von leonhardt879 am 09.01.2021
Für die Gebäude, die einige auf dem Grundstück der öffentlichen Sache errichtet haben, sollen sie zur Zahlung der vereinbarten Miete gezwungen werden.