Nemo dempto canone ad comparationem dominicae possessionis accedat.
von emilio835 am 17.04.2021
Niemand sollte versuchen, das Eigentum des Grundherren zu erwerben, ohne dei erforderliche Gebühr zu entrichten.
von dilara919 am 15.05.2024
Niemand soll, nach Entfernung des Kanons, sich zum Vergleich des herrschaftlichen Besitzes nähern.