Universi cognoscant has possessiones quas de fisco nostro comparaverunt seu comparant, nullo a nobis iure retrahi, sed propria firmitate possessas etiam ad posteros suos dominii perpetui durabilitate dimitti.
von ahmad.868 am 28.04.2020
Es sei allen kund, dass die Besitzungen, welche sie von unserem Fiskus erworben haben oder erwerben, von uns mit keinerlei Recht zurückgezogen werden, sondern mit eigener Festigkeit besessen, werden sie auch an ihre Nachkommen mit der Beständigkeit ewigen Eigentumsrechts weitergegeben.
von dominik935 am 16.06.2019
Jedermann sollte wissen, dass jede Liegenschaft, die sie von unserer Staatskasse gekauft haben oder kaufen, rechtlich nicht von uns zurückgenommen werden kann, sondern sicher in ihrem Besitz bleiben und mit dauerhaften Eigentumsrechten an ihre Nachkommen weitergegeben werden kann.