Cuncti, qui per privatorum loca saxorum venam laboriosis effossionibus persequuntur, decimas fisco, decimas etiam domino repraesentent, cetero modo suis desideriis vindicando.
von lotte.846 am 06.01.2015
Alle, die durch Grundstücke privater Personen einen Gesteinsgang mittels mühsamer Ausgrabungen verfolgen, haben Zehntel an die Staatskasse und Zehntel an den Grundeigentümer abzuliefern, wobei der verbleibende Anteil ihren eigenen Wünschen vorbehalten bleibt.
von joris.f am 06.06.2016
Wer Steine auf Privatgrundstück abbaut, muss zehn Prozent an die Staatskasse und zehn Prozent an den Grundbesitzer zahlen, wobei er den Rest für sich behalten kann.