Ob metallicum canonem, in quo propria consuetudo retinenda est, quattuordecim unicas ballucae pro singulis libris constat inferri.
von klara843 am 24.04.2020
Bezüglich des metallischen Kanons, bei dem die eigene Gewohnheit beibehalten werden muss, wird festgelegt, dass vierzehn Unzen Balluca pro einzelnen Pfunden zu entrichten sind.
von yusef.j am 30.06.2024
Bezüglich der Metallsteuer, bei der die bestehende Praxis aufrechterhalten werden muss, ist es erforderlich, vierzehn Unzen Golddust für jedes Pfund zu entrichten.