Scientibus his, quos talium rerum cura sollicitat, in se neglegentiae damna, si huiusmodi cautio defuerit, esse vertenda.
von Daniel am 15.03.2016
Diejenigen, die für solche Angelegenheiten verantwortlich sind, sollten wissen, dass sie die Konsequenzen ihrer Fahrlässigkeit werden tragen müssen, wenn sie keine angemessenen Vorsichtsmaßnahmen treffen.
von lynn.8979 am 03.02.2020
Denjenigen, die Kenntnis haben und die Sorge um solche Angelegenheiten beunruhigt, seien die Schäden der Fahrlässigkeit auf sie selbst zurückzuführen, sollte eine entsprechende Vorsichtsmaßnahme gefehlt haben.