Si vero minor facultatibus probabitur, datis fideiussoribus idoneis ad emphyteusin accedat:
von frieda.h am 26.07.2013
Wenn er nachweislich geringere wirtschaftliche Mittel hat, nachdem geeignete Bürgen gestellt wurden, kann er zur Erbpacht übergehen:
von kristin.n am 22.02.2014
Wird jemand als finanziell nicht ausreichend qualifiziert, kann er den Mietvertrag nach Bereitstellung geeigneter Bürgen fortsetzen: