Quod quidem non solum in heredibus, sed et in contractoribus omni genere volumus custodiri.
von joel.h am 16.08.2022
Wir wollen, dass diese Regel nicht nur für Erben, sondern auch für alle Arten von Vertragsparteien gilt.
von aron.962 am 29.07.2017
Welches wir wünschen, aufrechterhalten zu werden, nicht nur bei Erben, sondern auch bei Vertragspartnern jeder Art.