Wörterbuch für Latein-Deutsch und Deutsch-Latein

Übersetzungen  ›  Justinian I.  ›  Codex Iustinianus (XI)  ›  433

Iubemus neminem curialem pro alieni territorii debitis attineri, sed tantum municipem pro gleba propria conveniri.

‹ Vorherige Textstelle  oder  Nächste Textstelle ›

Übersetzungen auf Latein.me

von maximilian.o am 19.10.2014
Wir verfügen, dass kein Stadtratsmitglied wegen Schulden aus einem anderen Bezirk verhaftet werden darf, sondern dass ein Bürger nur wegen Angelegenheiten, die sein eigenes Eigentum betreffen, vor Gericht gebracht werden kann.

von juna.z am 29.07.2013
Wir verfügen, dass kein Stadtrat wegen Schulden fremder Gebiete festgehalten werden darf, sondern dass ein Gemeindebürger nur für Verbindlichkeiten seines eigenen Landes in Anspruch genommen werden kann.

Analyse der Wortformen

alieni
alienum: fremdes Gut
alienus: fremd, fremdartig, abgeneigt, nicht zugehörig
attineri
attinere: zurückhalten, zurückhalten
conveniri
convenire: zusammenkommen, übereinkommen, sich treffen, zusammenpassen
curialem
curialis: zur gleichen Kurie gehörig
debitis
debere: müssen, sollen, schulden, verdanken
debitum: Schuld, gebührend
debitus: schuldig, schuldig, gebührend, owed
gleba
gleba: EN: clod/lump of earth/turf
Iubemus
iubere: befehlen, anordnen, anweisen, kommandieren, beauftragen
municipem
municeps: Bürger eines Munizipiums
neminem
nemo: niemand, keiner
pro
pro: für, anstatt, angesichts, in Anbetracht, an Stelle von, vor
propria
proprius: eigen, ausschließlich, besonders
sed
sed: sondern, aber
tantum
tantum: so Großes, nur (nachgestellt)
tantus: so groß, so viel, nur (tantum)
territorii
territorium: Territorium, Bezirk, Gebiet

Ähnliche Textstellen

Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum