Iubemus neminem curialem pro alieni territorii debitis attineri, sed tantum municipem pro gleba propria conveniri.
von maximilian.o am 19.10.2014
Wir verfügen, dass kein Stadtratsmitglied wegen Schulden aus einem anderen Bezirk verhaftet werden darf, sondern dass ein Bürger nur wegen Angelegenheiten, die sein eigenes Eigentum betreffen, vor Gericht gebracht werden kann.
von juna.z am 29.07.2013
Wir verfügen, dass kein Stadtrat wegen Schulden fremder Gebiete festgehalten werden darf, sondern dass ein Gemeindebürger nur für Verbindlichkeiten seines eigenen Landes in Anspruch genommen werden kann.