Si quis auctoritate nostri numinis de fundis patrimonialibus steriles sub certi canonis pollicitatione susceperit, firmiter eum volumus possidere sub eiusdem tantum canonis solutione, quem nostrae maiestatis auctoritas per annos singulos solvendum esse praescripserit, nullamque eos descriptionem aut adiectionem aut innovationem in posterum sustinere, quoniam nimis absurdum est eos, qui nobis hortantibus fundus inopes atque egenos magno labore impenso aut exhausto patrimonio vix forte meliorare potuerint, utpote deceptos inopinatum onus suscipere illudque velut quadam circumventione deposci, quod si se daturos praescissent, fundos minime suscipere aut etiam colere paterentur.
von jonah969 am 03.07.2013
Wenn jemand kraft unserer göttlichen Autorität unfruchtbare Ländereien aus dem Patrimonialbesitz unter Zusicherung eines festgelegten Kanons übernommen hat, so wünschen wir fest, dass er sie unter Zahlung eben jenes Kanons besitze, welchen unsere Majestät für die einzelnen Jahre zu entrichten vorgeschrieben hat, und dass sie keinerlei Beschreibung, Zusatz oder Neuerung in Zukunft erleiden sollen, da es allzu widersinnig wäre, dass diejenigen, die auf unsere Ermutigung hin kaum imstande waren, dürftige und notleidende Grundstücke mit großer Mühe und erschöpftem Erbe zu verbessern, gleichsam als Betrogene eine unerwartete Last auf sich nehmen und diese gleichsam durch eine Art Umgehung gefordert werde, die sie, hätten sie gewusst, dass sie sie entrichten müssten, keinesfalls übernommen oder gar bebaut hätten.
von antonia.q am 16.07.2013
Wenn jemand mit unserer Erlaubnis unproduktive Ländereien aus unserem kaiserlichen Besitz übernimmt und verspricht, eine festgelegte Pacht zu zahlen, verfügen wir fest, dass sie den Besitz dieser Ländereien behalten können, indem sie nur eben jene Pacht zahlen, die wir jährlich festgelegt haben. Sie sollen in Zukunft keiner neuen Bewertung, Erhöhung oder Veränderung ausgesetzt sein. Es wäre völlig unvernünftig, wenn diejenigen, die auf unsere Ermutigung hin kaum geschafft haben, arme und vernachlässigte Ländereien durch große Anstrengung oder durch Einsatz eigener Mittel zu verbessern, plötzlich mit unerwarteten Abgaben konfrontiert würden, als würden sie getäuscht. Hätten sie gewusst, dass sie solche Abgaben zahlen müssten, hätten sie niemals zugestimmt, diese Ländereien zu übernehmen oder zu bewirtschaften.