Si quis deserta praedia, quae navalem sustinent functionem et in desertis nunc usque remanent, sub peraequationis iure perceperit, meliore condicione in omnibus titulis convenit ea relevari, ut gravis sors navalis esse non possit pro ea quae resederit portiuncula, cum aliis fuerit dispendiis liberata.
von carina.841 am 08.02.2023
Wenn jemand verlassene Grundstücke, die einer Schiffsabgabe unterliegen und weiterhin verlassen sind, im Rahmen des Umverteilungsgesetzes übernimmt, gilt es als vereinbart, dass sie in allen Kategorien bessere Bedingungen erhalten sollen, damit die Schiffsabgabenlast nicht zu schwer auf dem verbleibenden kleinen Anteil lasten wird, da dieser von anderen Ausgaben befreit wurde.
von fiete.r am 22.05.2018
Wenn jemand verlassene Ländereien erhalten hat, die Marinedienstpflichten unterliegen und bis heute in verlassenem Zustand verbleiben, wird nach dem Ausgleichsrecht vereinbart, dass sie in allen Titeln besser gestellt werden, sodass die schwere Last des Marinedienstes nicht für jenen kleinen Teil bestehen kann, der verbleiben wird, wenn er von anderen Ausgaben befreit worden ist.