Quorum si vitio probantur debita fuisse contracta, in absoluto est, ut debeat dominium commutari.
von hannah.r am 16.02.2021
Wenn nachweislich Schulden durch Verschulden entstanden sind, steht außer Zweifel, dass das Eigentumsrecht übertragen werden muss.
von jannick.w am 31.05.2019
Wenn nachgewiesen wird, dass die Schulden durch ihr Verschulden entstanden sind, muss das Eigentum unweigerlich den Besitzer wechseln.