Quod si contra id reluctandum existimaverit, alius possessor sub eadem praestatione quaeratur, vel si voluntarius qui sit conductor non invenietur, tunc ad possessores antiquos, id est decuriones vel quoslibet alios, loca iuris praedicti adiunctis inutilibus revertantur, idoneis fideiussoribus praestitis.
von oliver.857 am 04.08.2018
Falls sie beschließen, dem zu widersprechen, sollte ein anderer Mieter gefunden werden, der die gleiche Miete zahlt. Wenn kein williger Mieter gefunden werden kann, sollten die Immobilien an ihre früheren Eigentümer zurückgegeben werden, ob es sich dabei um Stadträte oder andere handelt, vorausgesetzt, sie stellen geeignete Bürgen.
von bela.k am 05.07.2024
Sollte er jedoch gegen dies Widerstand für notwendig erachten, so soll ein anderer Besitzer unter derselben Leistungspflicht gesucht werden, oder falls kein freiwilliger Pächter gefunden wird, dann sollen die Orte des vorgenannten Rechts an die alten Besitzer, das heißt an die Dekurionen oder andere, zurückfallen, nachdem geeignete Bürgen gestellt worden sind.