Reliqua vero temporis anteacti a novo domino fiscum postulare non patimur, ne alterius culpa alter incipiat subiacere dispendio.
von mustafa878 am 16.02.2016
Die verbleibenden Dinge der vergangenen Zeit vom neuen Herrn für den Fiskus zu fordern, gestatten wir nicht, damit nicht aufgrund des Verschuldens eines anderen ein anderer Verlust erleidet.
von zeynep.w am 02.07.2020
Wir gestatten dem Fiskus nicht, vom neuen Eigentümer Zahlungsrückstände aus der Vergangenheit zu fordern, damit nicht eine Person aufgrund der Schuld einer anderen Schaden erleidet.