Apud eum possessio firma permaneat, cui a peraequatore semel eam traditam fuisse constiterit.
von kilian822 am 27.07.2018
Es bleibe der feste Besitz bei demjenigen, dem vom Peraequator festgestellt wurde, dass er einst übertragen worden ist.
von jannes833 am 22.12.2021
Der Besitz soll bei derjenigen Person verbleiben, die nachweisen kann, dass er ihr zuvor vom Steuerveranlagungsbeamten zugewiesen wurde.