Si contra amplissimi ordinis decretum possessiones tuae distractae sunt, conveni earum possessorem, ut, si ita probaveris gestum, et possessio retrahatur et fructus universi revocentur, si non bona fide emptorem fuisse qui emit constiterit.
von zoe.e am 28.05.2020
Wenn Ihr Eigentum entgegen dem Beschluss des Senats verkauft wurde, sollten Sie den derzeitigen Eigentümer verklagen. Wenn Sie nachweisen können, dass dies geschehen ist, müssen sowohl die Immobilie zurückgegeben als auch alle Gewinne zurückgefordert werden, vorausgesetzt, Sie können belegen, dass der Käufer nicht in gutem Glauben gehandelt hat.
von lion.853 am 24.03.2014
Wenn Ihre Besitztümer entgegen dem Dekret der höchstangesehenen Ordnung veräußert wurden, fordern Sie deren Besitzer heraus, sodass, wenn Sie dies nachweisen, sowohl der Besitz zurückgezogen als auch alle Früchte widerrufen werden können, falls festgestellt wird, dass der Käufer nicht in gutem Glauben gehandelt hat.