Si vero ut suam distraxit ignoransque rem alienam emptor comparavit, neque statim per traditionem possessionis dominus effectus est, sed tantummodo adversus te statuti temporis, cum te legitimae aetatis esse non diffitearis, potest uti praescriptione.
von nickolas8975 am 02.07.2014
Wenn er es tatsächlich als sein eigenes veräußert und der Käufer unwissend fremdes Eigentum erworben hat, wurde er weder durch die Übertragung des Besitzes sofort Eigentümer, sondern kann nur gegen dich die Verjährungsfrist geltend machen, da du nicht bestreitest, volljährig zu sein.
von clemens.d am 31.05.2024
Wenn jemand eine Immobilie verkauft hat, die nicht ihm gehörte, und ein Käufer sie ohne Kenntnis dieses Umstands erworben hat, während der Käufer durch die Eigentumsübertragung nicht sofort Eigentümer wurde, kann er die Verjährungsfrist gegen Sie geltend machen, da Sie zugeben, volljährig zu sein.