Quod autem totius negotii cognitionem tollit et vires principalis negotii exhaurit, sine gravi partis alterius dispendio convelli non potest.
von aliyah.b am 29.07.2015
Etwas, das das Verständnis der gesamten Situation verhindert und die Kraft der Hauptangelegenheit untergräbt, kann nicht verändert werden, ohne der anderen Seite erheblichen Schaden zuzufügen.
von celine856 am 05.09.2022
Was die Erkenntnis des Ganzen beseitigt und die Kräfte der Hauptsache erschöpft, kann nicht ohne schwerwiegenden Verlust für die andere Partei beseitigt werden.