Quotiens rescripto nostro moratoria praescriptio remittitur, aditus supplicandi pandatur.
von olivia.z am 30.04.2018
Sooft durch unsere offizielle Verfügung eine Aufschubfrist aufgehoben wird, soll der Zugang zum Petitionsrecht gewährt werden.
von ferdinand.n am 20.10.2016
Sooft durch unsere Verfügung eine Moratoriumsverfügung aufgehoben wird, soll der Zugang zum Bittgesuch eröffnet werden.